Führerscheinentzug in Österreich
Führerschein-Abnahme wegen Alkohol
Eine der häufigsten Ursachen für einen Führerscheinentzug ist Alkohol am Steuer. Allerdings gibt es noch eine Reihe anderer Verkehrsdelikte, die mit dem Verlust der Lenkerberechtigung einhergehen können. Wir informieren über den möglichen Strafrahmen und erklären, was Sie tun müssen, um den Führerschein zurückzubekommen.
Eine Zusammenfassung der verschiedenen Verkehrsdelikte, die einen Führerscheintentzug zur Folge haben, können Sie der Tabelle entnehmen. Beachten Sie dabei, dass lediglich die Dauer des Führerscheinentzugs angegeben ist. Darüber hinausgehende Geldstrafen und rechtliche Folgen sind darin nicht enthalten. Eine Übersicht der verschiedenen Strafen bei Alkohol am Steuer finden Sie hier.
Führerscheinentzug | Verkehrsdelikt |
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2 Wochen |
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1 Monat |
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6 Wochen |
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3 Monate |
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min. 3 Monate |
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min. 4 Monate |
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min. 6 Monate |
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min. 8 Monate |
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min. 10 Monate |
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min. 12 Monate |
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Führerscheinabnahme
Die Führerscheinabnahme erfolgt direkt vor Ort. Sie erhalten einige Tage später Post von Ihrer zuständigen Behörde. Darin werden Sie über die nächsten Schritte informiert und erfahren, wann bzw. wie Sie Ihren Führerschein zurückbekommen können.
Unter Umständen werden Ihnen dabei auch eine mögliche Geldstrafe oder andere Maßnahmen mitgeteilt. Je nach Delikt kann es zu einer Nachschulung oder einer verkehrspsychologischen Untersuchung kommen.
Je nach Dauer des Fürherscheinentzugs kann Ihre Fahrberechtigung erlöschen: Bei einem Führerscheinentzug von bis zu 18 Monaten gibt die Behörde den Führerschein zurück. Ab 18 Monaten verliert Ihr bisheriger Führerschein seine Gültigkeit.
Ende des Führerscheinentzugs
Wenn der Führerscheinentzug weniger als 18 Monate dauerte kann ein Antrag auf Wiederausfolgung gestellt werden. Sie benötigen dazu lediglich einen amtlichen Lichtbildausweis und das entsprechende Antragsformular. Das Formular finden Sie zum Download auf den Seiten des digitalen Amtes.
Die Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes ist für die Wiederausfolgung des Führerscheins verantwortlich.
Wurde die Fahrberechtigung für mehr als 18 Monate entzogen, muss sie erneut erteilt werden. Das ist allerdings leichter gesagt als getan: Sie müssen zunächst die praktische Fahrprüfung erneut ablegen. Allerdings ersparen Sie sich in den meisten Fällen die Fahrschulausbildung sowie die theoretische Führerscheinprüfung.
Auch hier finden Sie das notwendige Formular sowie hilfreiche Informationen auf den Seiten des digitalen Amtes.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen notwendig:
- Lichtbildausweis (amtlich)
- Passfoto (entsprechend den Kriterien für Passbilder)
- Unter Umständen: Ärztliches Gutachten
- Unter Umständen: Bestätigung über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses
Führerscheinentzug Kosten
Der eigentlich Führerscheinentzug kostet verhältnismäßig wenig: Die Behörde verlangt lediglich 39,60 € für die sogenannte „Wiederausfolgung“. Sollte der Führerschein für länger als 18 Monate eingezogen worden sein, kostet Sie eine Wiedererteilung 60,50 €.
Teuer ist ein Führerscheinentzug aber trotzdem. Eine mögliche Nachschulung oder ärztliche Gutachten können weitere Kosten bedeuten. Je nach Verkehrsdelikt kommt dann noch eine – teilweise empfindliche – Geldstrafe hinzu.
Der Strafrahmen geht bis zu 5.900 €, eine genaue Auflistung der möglichen Strafen bei Alkohol am Steuer finden Sie hier.
Ab wann verliert man den Führerschein? (Vormerkdelikte)
Bestimmte Verkehrsdelikte gelten als Vormerkdelikte. Kommt es in einem festgelegten Zeitraum zu einer Wiederholung des Delikts erfolgt eine höhere Strafe als beim ersten Mal. Beim dritten Vormerkdelikt wird der Führerschein für mindestens 3 Monate abgenommen.
Der Zeitraum, bis ein Vormerkdelikt als „gelöscht“ gilt, beträgt 2 Jahre. Vorsicht: Kommt es innerhalb dieser 2 Jahre zu einer Wiederholung des Delikts, wird der Zeitraum für beide Delikte auf 3 Jahre erhöht.
Verjährungsfrist Alkohol am Steuer (Österreich)
Bei Alkohol am Steuer gilt lediglich eine Alkoholisierung ab 0,5 Promille bis maximal unter 0,8 Promille als Vormerkdelikt. Das bedeutet aber nicht, dass die Verjährung von Alkohol am Steuer weniger streng geregelt wäre: Es gelten weiterhin die Bestimmungen für Führerscheinentzugsdelikte. Die dabei geltenden Fristen zur Verjährung lauten:
Verjährung | Verkehrsdelikt |
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2 Jahre |
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5 Jahre |
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Auch wenn häufig von Verjährung gesprochen wird: Die Delikte verjähren nicht, sie werden bei der Berechnung des Strafausmaßes aber auch nicht mehr berücksichtigt.
Tipps zum Führerscheinentzug
- Ist der Führerschein mehr als 18 Monate entzogen, muss die Fahrprüfung neu abgelegt werden.
- Sie sollten den Alkotest nie verweigern, selbst wenn Sie alkoholisiert sind. Eine Verweigerung gilt immer als starke Alkoholisierung!
- Alkoholkontrollen dürfen von der Polizei im Rahmen der Anhaltung ohne konkreten Verdacht durchgeführt werden. Besteht Grund zur Annahme einer Alkoholisierung, kann die Polizei den Lenker auch zu einem Besuch der nächsten Dienststelle auffordern.
- Besteht begründeter Verdacht auf Alkohol am Steuer, darf die Polizei auch Stunden später einen Alkotest durchführen. Autolenker sind dann auch daheim verpflichtet, der Aufforderung zum Alkotest nachzukommen. Eine Alkoholisierung kann also auch nach Fahrtende festgestellt werden.
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