Führerscheinentzug in Deutschland
Führerscheinentzug & Alkohol
Zu schnell gefahren oder alkoholisiert ein Fahrzeug gesteuert? Man mag seinen Fehler womöglich bereuen, doch der Führerschein ist trotzdem weg. Wir erklären, was bei einem Führerscheinentzug zu beachten ist und wie Sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen.
Genau genommen gibt es zwei Arten des Führerscheinentzugs: Man unterscheidet zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Das Fahrverbot erstreckt sich über einen kürzeren Zeitraum und wird bei kleineren Verkehrsdelikten ausgesprochen.
Folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der Delikte, die zu einem Führerscheinentzug in Deutschland führen können:
Fahrverbot | Verkehrsdelikt |
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1 Monat |
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2 Monate |
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3 Monate |
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Die Tabellen dienen lediglich zur Orientierung. Manche Bestimmungen sind vereinfacht dargestellt und können im Einzelfall unzutreffend sein. Beachten Sie auch, dass bestimmte Regelungen (z.B. LKWs, E-Scooter, etc.) nicht enthalten sind.
Führerscheinentzug | Verkehrsdelikt |
---|---|
ab 6 Monate bis 5 Jahre |
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lebenslänglich |
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Die Dauer des Führerscheinentzugs bzw. die Sperrfrist bis zu einer erneuten Beantragung kann individuell unterschiedlich sein. Sie wird unter Abwägung der Umstände, der Schwere des Delikts, Ihren vergangenen Verkehrsdelikten und mildernden Umständen festgelegt.
Ende des Fahrverbotes
Nach Ende des Fahrverbotes können Sie sich den Führerschein bei der Behörde abholen oder per Post zustellen lassen. Beachten Sie, dass es bei einer Postsendung zu einer Gebühr für Bearbeitung und Versand kommen kann. Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Ende des Führerscheinentzugs
Zunächst muss die verhängte Sperrfrist abgewartet werden. Sie können aber bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Womöglich wird die Führerscheinstelle vor der Wiedererteilung bestimmte Maßnahmen verordnen, beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Lenker die, beispielsweise beruflich, auf den Führerschein angewiesen sind, können unter Umständen eine Sperrfristverkürzung beantragen. Die Erteilung sowie das Ausmaß der Sperrfristverkürzung hängen von individuellen Faktoren (z.B. absolvierte Schulungsmaßnahmen) ab.
Zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins sind unter Umständen bestimmte Voraussetzungen notwendig. Dazu können zählen:
- Medizinisch-psychologische Untersuchung
- Abstinenznachweis
- Erneutes Ablegen der Führerscheinprüfung
Führerscheinentzug Kosten
Die tatsächlichen Kosten eines Führerscheinentzugs können nur geschätzt werden. Kostspielig ist vor allem die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Sie müssen in Summe etwa mit Kosten um 1.800 € rechnen. Ist ein Abstinenznachweis notwendig, kommen weitere Kosten hinzu.
Führerscheinentzug durch 8 Punkte
Fahrern, die 8 Punkte in Flensburg erreicht haben, wird der Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen. Bevor Sie die 8 Punkte erreichen, erhalten Sie zwei Warnungen von der Behörde:
- Bei 5 Punkten erhalten Sie eine Ermahnung
- Bei 7 Punkten bekommen Sie eine Verwarnung
Verjährung Führerscheinentzug
Grundsätzlich wäre es auch möglich, den Führerschein durch Abwarten der Verjährungsfrist zurück zu bekommen. Sinnvoll ist das aber kaum: Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Diese beginnt jedoch erst, wenn Sie 5 Jahre nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben.
Sollten Sie tatsächlich 15 Jahre auf die Wiedererteilung warten, kann Ihnen die Behörde trotzdem den Führerschein verweigern und zunächst das neuerliche Ablegen einer Führerscheinprüfung verlangen.
Tipps zum Führerscheinentzug
- 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann bereits der Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. Sie verhindern damit Wartezeiten und erhalten den Führerschein zum frühest möglichen Zeitpunkt.
- Wenn Sie auf Ihren Führerschein Angewiesen sind, können Sie versuchen eine Sperrfristverkürzung zu erreichen.
- In besonders schweren Fällen kann es sogar zu einem lebenslangen Führerscheinentzug kommen.
- Sollten Sie während der Dauer des Führerscheinentzugs ein Fahrzeug lenken, müssen Sie mit weiteren Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen.
- Das Umgehen des Führerscheinentzugs durch Erwerb eines Führerscheins in einem anderen EU Staat ist nicht sinnvoll.
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