Promillegrenze in Deutschland
Soweit so klar: Ab 0,5 Promille darf man nicht mehr auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Doch es bestehen Ausnahmen.
Promillegrenze | gilt für |
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0,0 Promille | Besitzer eines Probeführerscheins, vor Vollendung des 21. Lebensjahres |
0,5 Promille | KFZ Lenker |
1,6 Promille | Radfahrer (Vorsicht: Bei Unfällen oder auffälliger Fahrweise kann es auch schon darunter Probleme geben) |
0,0 Promillegrenze
Gilt als Grenzwert für:
- Führerschein-Besitzer, die den Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen
- Öffentliche Fahrten bzw. im Rahmen der Berufsausübung (z.B. Taxi- und Busfahrer)
- Personen, die ihr 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Vergessen Sie nicht die Gefahr von Restalkohol!
0,3 Promillegrenze
Kommt es zu einem Unfall, gilt man bereits ab 0,3 Promille als alkoholisiert. Alkoholkonsum kann also auch schon unter 0,5 Promille als Strafbestand gelten. Das selbe gilt auch, wenn es zwar zu keinem Unfall kommt, der Lenker sich aber auffällig oder sogar gefährlich verhält. Es kann dann zu einer Strafanzeige mit unangenehmen Konsequenzen kommen.
Sofern Sie in Ihrer Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt sind, es zu keinem Unfall kommt und Sie verantwortungsvoll am Verkehr teilnehmen, müssen Sie sich nicht um die 0,3 Promillegrenze kümmern.
0,5 Promillegrenze
Ab der 0,5 Promillegrenze gelten Sie als alkoholisiert. Es gibt keine Ausnahmen – wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle ertappt werden, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Der Strafrahmen beginnt bei 500 € Bußgeld und reicht bis zu 1.500 € Bußgeld sowie zwei Punkten und einem Führerscheinentzug über 3 Monate.
Bei einem Unfall kann die Strafe deutlich höher ausfallen!
1,1 Promillegrenze
Gilt als Strafbestand und wird im Rahmen eines Gerichtsverfahrens abgehandelt. Es kann zu einem langfristigen Führerscheinentzug kommen. Die individuelle Strafe wird je nach Ausgang der Gerichtsverhandlung verhängt.
1,6 Promillegrenze
Ab 1,6 Promille muss zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden. Hier wird die allgemeine Fahreignung beurteilt und eine Prognose für das zukünftige Fahrverhalten erstellt.
Promillegrenze Fahrrad
Radfahrer unterliegen der 0,3 und 1,6 Promille Grenze. Auch hier gilt: Wer auffällig fährt oder gar einen Unfall verursacht gilt als alkoholisiert und muss mit einer Anzeige rechnen. Aber 1,6 Promille wird es richtig teuer. Die Folge sind eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU), 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe.
Promillegrenze während der Probezeit
Es gilt 0,0 Promille. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Personen, welche ihr 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben gelten ebenso als Fahranfänger – dies gilt unabhängig davon, wie lange Sie den Führerschein bereits besitzen.
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