Akutbehandlung Psychotherapie
Schnelle Hilfe bei psychischen Problemen
Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine kurfristige, zeitlich begrenzte Psychotherapie. Ziel ist es, akute psychische Probleme rasch zu mildern und eine Chronifizierung zu verhindern. Sie bietet sich besonders bei akuten Krisen oder psychischen Notfällen an.
Wer sich in einer psychischen Ausnahmesituation befindet benötigt rasche Hilfe. Dafür ist die psychotherapeutische Akutbehandlung gedacht: Schnelle, effiziente Hilfe bei zeitlich begrenzten psychischen Problemen.
Todesfälle in der Familie, Krisenzeiten in der Beziehung oder außerordentliche psychische Belastungen im Berufsleben sind nur einige Beispiele für spontane, zeitlich begrenzte psychische Belastungen. Lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz würden bedeuten, die Krise unbehandelt vorübergehen zu lassen und steigern die Gefahr einer Chronifizierung.
Es muss also möglichst rasch und unbürokratisch gehofen werde – noch bevor eine Langzeittherapie oder Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Die Akutbehandlung muss daher nicht von der Krankenkasse bewilligt werden, allerdings ist die Kasse davon zu informieren.
Dauer und Ablauf der Akutbehandlung
Die psychotherapeutische Akutbehandlung kann rasch nach dem Erstgespräch bzw. einer Sprechstunde beginnen. Die maximale Dauer beträgt 24 Einheiten à 25 Minuten.
Ist eine rasche Behandlung der psychischen Belastung nicht möglich, wird im Rahmen der Akutbehandlung eine weiterführende Therapie vorbereitet. Der Klient wird zunächst stabilisiert und die akute Problemsituation entschärft. Eine anschließende Therapie kann dann in einem Krankenhaus, einer Ambulanz oder bei einem Psychotherapeuten erfolgen.
Die bereits im Rahmen der Akutbehandlung verwendeten Stunden werden vom Stundenkontingent einer folgenden Behandlung abgezogen.
Eine psychotherapeutische Akutbehandlung finden
Sie können sich an jeden approbierten Psychotherapeuten mit Kassenvertrag wenden. Falls Sie Schwierigkeiten bei der Suche haben, stehen die Terminserviceestellen der Krankenkasse zur Verfügung.
Vor jeder Akutbehandlung ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde notwendig. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie bereits früher wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik behandelt wurden.
Besorgen Sie sich zunächst im Rahmen des Erstgesprächs eine schriftliche Empfehlung für eine Akutbehandlung. Damit können Sie sich nun an die Terminservicestellen wenden. Innerhalb von 2 Wochen muss Ihnen dann eine entsprechende Akutbehandlung vermittelt werden. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie einen Termin bei einer Krankenhausambulanz.
Die Rücksprache mit einer Terminservicestelle ist insbesonders sinnvoll, wenn Ihr Therapeut zwar Zeit für ein Erstgespräch, jedoch keinen freien Termin für eine Akutbehandlung hat.
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BPtK:
Patientenbroschüre
(Online, letzer Zugriff am )
- ÖBVP: Broschüre
- Hans Morschitzky, Springer Verlag: Psychotherapie Ratgeber
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