Probatorische Sitzung
Was ist eine probatorische Therapie?
In Deutschland sind vor Beginn einer Langzeitpsychotherapie mehrere sogenannte probatorische Sitzungen vorgesehen. Dabei handelt es sich um Probesitzungen: Man testet, ob eine Therapie sinnvoll wäre. Schließlich sollten Sie und „Ihr“ Therapeut zusammenpassen. Die probatorischen Sitzungen helfen Ihnen, das herauszufinden.
Die wichtigste Voraussetzung für eine wirkungsvolle Psychotherapie ist eine gute, vertrauensvolle therapeutische Beziehung. Leider kann man eine gute Gesprächsbasis nicht planen oder vorhersagen – man muss es ausprobieren.
Eine probatorische Therapie gibt Ihnen genau diese Möglichkeit. Sie lernen den Therapeuten kennen und können überlegen, ob es für Sie „passt“. Danach können Sie frei entscheiden, ob Ihnen weitere Therapiesitzungen sinnvoll erscheinen.
Die Probesitzungen verlaufen zu Beginn ähnlich einem Erstgespräch, gehen dann aber weiter in die Tiefe. Sie können also auch die Methode bzw. das Behandlungskonzept kennenlernen. Vergessen Sie dabei nicht, dass es völlig OK ist, wenn Sie während dieser Kennenlernphase die Therapie abbrechen oder einen Therapeutenwechsel möchten.
Inhalt und Dauer einer probatorischen Sitzung
Die Krankenkasse finanziert Erwachsenen 2–4 und Jugendlichen bis zu 6 probatorische Sitzungen. Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten.
Während dieser Zeit erstellt der Therapeut einen vorläufigen Behandlungsplan, erklärt die Methode und geht auf Ihre Fragen ein.
Am Ende der probatorischen Sitzungen sollten Sie über die wichtigsten Punkte informiert sein:
- Voraussichtliche Dauer der Behandlung
- Methoden, welche zum Einsatz kommen
- Alternative Behandlungsmöglichkeiten, z.B. eine medikamentöse Therapie oder eine andere Theapieformen
- Ziele der Psychotherapie
- Finanzierung
Wenn Sie danach mit der Therapie beginnen möchten, müssen Sie nur noch dem Therapievorschlag zustimmen. Diese Einwilligung kann mündlich erfolgen, eine schriftliche Erklärung ist aber üblich.
Sie können Ihre Einwilligung zur Psychotherapie jederzeit widerrufen.
Der Psychotherapeut muss ebenfalls zustimmen. Es ist möglich, dass eine Behandlung abgelehnt wird. Das ist legitim und sollte nicht als Kritik oder Grund für Enttäuschung gesehen werden. Es kann verschiedene Gründe für eine Absage geben:
- Persönliche Gründe auf Seite des Therapeutens
- Wirkungslose Therapiemethode für Ihr Problem
- Ungenügend Motivation des Klienten
In den probatorischen Sitzungen soll auch geprüft werden, ob eine ausreichende Therapiemotivation besteht und ob eine tragfähige therapeutische Beziehung möglich ist.
Finanzierung einer probatorischen Therapie
Die Krankenkasse kommt für die Kosten auf, sofern es sich um einen approbierten Psychotherapeuten mit Kassenvertrag handelt. Nehmen Sie einfach Ihre Versichertenkarte mit.
Private Versicherer sehen probatorische Sitzungen möglicherweise als Teil einer normalen Psychotherapie an. Falls Ihr Versicherer nur ein bestimmtes Stundenkontingent pro Jahr bewilligt, kann dieses durch die probatorische Therapie belastet werden.
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BPtK:
Patientenbroschüre
(Online, letzer Zugriff am )
- Hans Morschitzky, Springer Verlag: Psychotherapie Ratgeber
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